Grosssadmiral Thrawn Veteran


Anzahl der Beiträge: 514 Anmeldedatum: 17.06.08 Alter: 18 Ort: Wuppertal
 | Thema: Imperialer Gesetzestext So Dez 14, 2008 12:15 pm | |
| Im folgenden wird der Imperiale Gesetzestext für alle dem Imperium angehörenden Einheiten und Oranisationen aufgeführt: §1: Das Imperium ist die legitime Regierung. Entscheidungen die von befugten Seiten getroffen werden sind nicht in Frage zu stellen. §2: Sämtliche Planeten und Einheiten die dem Imperium zugehörig sind, sind an diese Gesetze gebunden. §3: Planeten die unter legitimer Kontrolle des Imperiums stehen, und sämtliche Güter,Raumschiffe usw, sind Eigentum des Imperators. §4: Der Diebstahl oder/ und die gewaltsame Entwendung von imperialem Eigentum sind strafbar! Schon der Versuch ist strafbar. Die Ahndung der Straftat obliegt dem zuständigen imperialen Offizier. §5: Bei Angriffen nicht imperialer Organisationen obliegt es dem zuständigen imperialen Offizier zu entscheiden ob die Angriffe eine Bedrohung für das Imperium darstellen. Kriterien dafür sind: - Angriff von Mitgliedern einer Organisation auf mehr als 5 Mitglieder der imperialen Streitkräfte - Angedrohte Straftaten nach §4 oder anderen bedrohlich wirkende Maßnahmen §6: Angriffe auf Bündnispartner oder andere legitime Mitglieder des Imperiums sind strikt verboten und werden nach §4 geahndet. §7: Bei Angriff auf legitime Imperiale Einrichtungen durch Bündnispartner muss geklärt werden warum ein Eindringen in Imperiales Hoheitsgebiet vorlag. Kommt das Oberkommando der Imperialen Streitkräfte zu dem Schluß das dies beabsichtigt war, so ist der Befehl zur Reichsverteidigung zu geben (siehe §9). §8: Großflächige Angriffe auf nicht Imperiale Einrichtungen und Organisationen durch Einheiten der Imperialen Streitkräfte sind zu begründen. Mögliche Notwendigkeiten sind: - Verrat von vertraulichen Daten an 3. - schwerwiegende Störungen des regulären Imperialen Produktionsablaufs - dringend Notwendige Manöver um Einheiten in Form zu halten - andere Fälle müssen im Zweifelsfall vom Oberkommando beschlossen werden §9: Die Reichsverteidigung ist dann in Kraft zu setzen wenn es zu massiven Feindeinwirkungen auf legitime Imperiale Einrichtungen gekommen ist. Sie kann nur vom Direkten Vertreter des Kaiser's, dem Grand-Moff, oder einer durch eben genannte Personen, bestimmten Vertreter ausgerufen werden. Im Reichsverteidigungsfall sind sämtliche Imperiale Einheiten zum sofortigen Angriff auf die Bedrohung einzusetzen, bis diese unschädlich gemacht wurde oder alle Imperialen Einheiten vernichtet sind. §9a: Der Direkte Vertreter des Kaisers oder sein legitimer Stellvertreter kann im Notfall eine Sperre auf jedmögliche Sache oder Verhalten legen. Wer gegen die Sperre verstößt kann mit einer Geldstrafe gemessen an der Wichtigkeit seiner Verfehlung erhalten!_________________  Die Hohlwelttheorie muss während einer Drogenerfahrung entstanden sein. Und zwar als jemand so breit war das er die Glühbirne seines beleuchteten Globus mit einer Sonne verwechselt hat. Ja, so muss es gewesen sein! - Aus einem Forum zm Thema "Hohlwelt"
Zuletzt von Grosssadmiral Thrawn am Di Feb 10, 2009 10:33 pm bearbeitet, insgesamt 1 mal bearbeitet |
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